Hausordnung
- Diese Hausordnung gilt innerhalb des Schulgeländes.
Zum Schulgelände gehören
- sämtliche Schul- und Werkstattgebäude,
- die Sporthalle und
- die Hof- und Verkehrsflächen, die die Gebäude umgeben.
- Das Betreten des gesamten Schulgeländes ist unbefugten Personen untersagt.
- Sauberkeit im gesamten Schulgelände:
Alle am Schulleben Beteiligten sind verantwortlich für
- die sorgfältige Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände
- die Sauberkeit im gesamten Schulgelände
- das Sauberhalten der Toiletten
- Arbeitsplatz sauber halten
Nach Unterrichtsschluss
- Ablagefächer der Tische säubern,
- Stühle auf die Tische,
- Jalousien hochziehen,
- Tafel gründlich säubern (auch bei Lehrerwechsel),
- Fenster schließen.
Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können zu Ordnungsmaßnahmen führen.
- Auf der gesamten Parkfläche gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Verstößen gegen die StVO erfolgt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
- Mopeds, Motorräder und Fahrräder sind auf der gekennzeichneten Stellfläche des Schulgebäudes abzustellen.
- Auf Lehrerparkplätzen dürfen nur Lehrkräfte und Besucher parken.
- Zu- und Abfahrten sowie der Feuerwehrangriffsweg müssen immer freigehalten werden!
- Alle Fahrzeuge müssen innerhalb der gekennzeichneten Flächen so geparkt werden, dass Parkraum gespart wird!
- Rechte und Pflichten (Art. 56 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen—BayEUG)
Alle Schülerinnen und Schüler tragen durch ihr Verhalten dazu bei,
- dass die Aufgabe der Schule erfüllt und
- dass das Bildungsziel erreicht werden kann.
- Für das Verhalten im Unterricht müssen folgende Regeln beachtet werden.
Schülerinnen und Schüler unterlassen alles,
- was den Schulbetrieb oder
- die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.
Deshalb
- muss die Radioanlage in Autos im Schulgelände immer leise eingestellt werden
- dürfen die Parkplatzbereiche nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
- Pausen
Während der Pausen sind die Klassenzimmer zu verlassen.
Aufenthaltsmöglichkeiten in den Pausen:
- Mensa
- Sitzgelegenheiten in den Fluren und Treppenhallen
- Außenanlagen
Der Sicherheit wegen nicht zulässig:
- Aufenthalt auf Treppen
- Sitzen auf Treppenstufen
- Sitzen auf Heizkörpern, Tischen oder Stuhllehnen.
Kein Versicherungsschutz, wenn das Schulgelände verlassen wird.
- Mobile Endgeräte:
- Müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und weggepackt sein.
- Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft darf der Unterricht verlassen werden, um außerhalb des Klassenraumes das Mobiltelefon zu benutzen.
- Bei Nichtbeachtung wird das Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Gerät durch die Lehrkraft sichergestellt (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).
- Die Bedingungen für die Nutzung mobiler Endgeräte sind dem Nutzungskonzept zu entnehmen.
- Smartphones ersetzen keine Taschenrechner.
- Zugangsdaten und Passwörter:
- dürfen niemals an andere Personen herausgegeben werden
- müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein.
- Müll:
- möglichst vermeiden
- Entsorgung über gekennzeichnete Behälter.
- Leere Getränkegefäße:
- sind während der Pausen in die dafür vorgesehenen Behältnisse zurückzubringen.
- Zeichnen und Tragen nationalsozialistischer Embleme
- ist eine strafbare Handlung: Anzeige
- Rauchen
- Verboten im Schulgelände und in Autos, die im Schulgelände geparkt sind. (Art. 2 und 3 des Gesetzes zum Schutz der Gesundheit)
- Raucherbereich: Nur bei der Überdachung an der Zufahrt zur Turnhalle (unterer Parkplatz)
- Herumstehen auf Straßen und Verkehrswegen ist aus Verkehrs-Sicherheitsgründen untersagt.
- Alkoholische Getränke
- Auf dem Schulgelände untersagt.
- Krankheit
Hier sind die Regeln für Schüler im BVJ, der BFS und der Berufsschule abgelegt.
Verlassen der Schule im Krankheitsfall:
- Nichtvolljährige Schüler/innen müssen abgeholt werden.
- Volljährige Schüler/innen unterschreiben eine Belehrung (im Sekretariat).
- Teilnahme an Leistungsnachweisen oder am Unterricht während einer Erkrankung: Antragsformular im Sekretariat unterschreiben.
- Beurlaubung
Wird aus privaten oder betrieblichen Gründen nur in dringenden Fällen genehmigt (§20 BaySchO).
Muss rechtzeitig vor dem entsprechenden Anlass schriftlich beantragt werden.
- Nichtteilnahme am Sportunterricht
Schüler/innen haben grundsätzlich den fachlichen Unterricht in einer ihnen zugewiesenen Klasse zu besuchen.
- Bei Änderungen:
- Name und/oder Familienstand: Bescheinigung im Sekretariat abgeben
- Ausbildungsbetrieb: Neuen Arbeitsvertrag im Sekretariat abgeben
- Anschrift/Telefonnummer/E-Mail-Adresse: Im Sekretariat Bescheid geben.
Gemäß § 2 der Bayerischen Schulordnung wird diese Hausordnung für die Staatliche Berufsschule I und die Berufsfachschule für technische Assistentinnen/Assistenten der Informatik unter Mitwirkung des Personalrats der Schule sowie unter Beteiligung des Berufsschulbeirats und Genehmigung des Aufwandsträgers erlassen.