Hausordnung

  1. Diese Hausordnung gilt innerhalb des Schulgeländes.
    Zum Schulgelände gehören
    • sämtliche Schul- und Werkstattgebäude,
    • die Sporthalle und
    • die Hof- und Verkehrsflächen, die die Gebäude umgeben.
  1. Das Betreten des gesamten Schulgeländes ist unbefugten Personen untersagt.
  2. Sauberkeit im gesamten Schulgelände:

Alle am Schulleben Beteiligten sind verantwortlich für

    • die sorgfältige Behandlung der Einrichtungs- und Ausbildungsgegenstände
    • die Sauberkeit im gesamten Schulgelände
    • das Sauberhalten der Toiletten
    • Arbeitsplatz sauber halten

Nach Unterrichtsschluss

    • Ablagefächer der Tische säubern,
    • Stühle auf die Tische,
    • Jalousien hochziehen,
    • Tafel gründlich säubern (auch bei Lehrerwechsel),
    • Fenster schließen.

Verunreinigungen und Beschädigungen verpflichten zum Schadenersatz und können zu Ordnungsmaßnahmen führen.

  1. Auf der gesamten Parkfläche gilt die Straßenverkehrsordnung. Bei Verstößen gegen die StVO erfolgt eine Ordnungswidrigkeitsanzeige.
    • Mopeds, Motorräder und Fahrräder sind auf der gekennzeichneten Stellfläche des Schulgebäudes abzustellen.
    • Auf Lehrerparkplätzen dürfen nur Lehrkräfte und Besucher parken.
    • Zu- und Abfahrten sowie der Feuerwehrangriffsweg müssen immer freigehalten werden!
    • Alle Fahrzeuge müssen innerhalb der gekennzeichneten Flächen so geparkt werden, dass Parkraum gespart wird!
  1. Rechte und Pflichten (Art. 56 Bayerisches Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen—BayEUG)

Alle Schülerinnen und Schüler tragen durch ihr Verhalten dazu bei,

    • dass die Aufgabe der Schule erfüllt und
    • dass das Bildungsziel erreicht werden kann.
    • Für das Verhalten im Unterricht müssen folgende Regeln beachtet werden.

Schülerinnen und Schüler unterlassen alles,

    • was den Schulbetrieb oder
    • die Ordnung der von ihnen besuchten Schule oder einer anderen Schule stören könnte.

Deshalb

    • muss die Radioanlage in Autos im Schulgelände immer leise eingestellt werden
    • dürfen die Parkplatzbereiche nur mit Schrittgeschwindigkeit befahren werden.
  1. Pausen

Während der Pausen sind die Klassenzimmer zu verlassen.

Aufenthaltsmöglichkeiten in den Pausen:

    • Mensa
    • Sitzgelegenheiten in den Fluren und Treppenhallen
    • Außenanlagen

Der Sicherheit wegen nicht zulässig:

    • Aufenthalt auf Treppen
    • Sitzen auf Treppenstufen
    • Sitzen auf Heizkörpern, Tischen oder Stuhllehnen.

Kein Versicherungsschutz, wenn das Schulgelände verlassen wird.

  1. Mobile Endgeräte:
    • Müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und weggepackt sein.
    • Nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Lehrkraft darf der Unterricht verlassen werden, um außerhalb des Klassenraumes das Mobiltelefon zu benutzen.
    • Bei Nichtbeachtung wird das Mobiltelefon oder ein sonstiges digitales Gerät durch die Lehrkraft sichergestellt (Art. 56 Abs. 5 BayEUG).
    • Die Bedingungen für die Nutzung mobiler Endgeräte sind dem Nutzungskonzept zu entnehmen.
    • Smartphones ersetzen keine Taschenrechner.
  1. Zugangsdaten und Passwörter:
    • dürfen niemals an andere Personen herausgegeben werden
    • müssen jederzeit griffbereit vorhanden sein.
  1. Müll:
    • möglichst vermeiden
    • Entsorgung über gekennzeichnete Behälter.
  1. Leere Getränkegefäße:
    • sind während der Pausen in die dafür vorgesehenen Behältnisse zurückzubringen.
  1. Zeichnen und Tragen nationalsozialistischer Embleme
    • ist eine strafbare Handlung: Anzeige
  1. Rauchen
  1. Alkoholische Getränke
    • Auf dem Schulgelände untersagt.
  1. Krankheit

Hier sind die Regeln für Schüler im BVJ, der BFS und der Berufsschule abgelegt.

Verlassen der Schule im Krankheitsfall:

    • Nichtvolljährige Schüler/innen müssen abgeholt werden.
    • Volljährige Schüler/innen unterschreiben eine Belehrung (im Sekretariat).
    • Teilnahme an Leistungsnachweisen oder am Unterricht während einer Erkrankung: Antragsformular im Sekretariat unterschreiben.
  1. Beurlaubung

Wird aus privaten oder betrieblichen Gründen nur in dringenden Fällen genehmigt (§20 BaySchO).

Muss rechtzeitig vor dem entsprechenden Anlass schriftlich beantragt werden.

  1. Nichtteilnahme am Sportunterricht

Schüler/innen haben grundsätzlich den fachlichen Unterricht in einer ihnen zugewiesenen Klasse zu besuchen.

  1. Bei Änderungen:
    • Name und/oder Familienstand: Bescheinigung im Sekretariat abgeben
    • Ausbildungsbetrieb: Neuen Arbeitsvertrag im Sekretariat abgeben
    • Anschrift/Telefonnummer/E-Mail-Adresse: Im Sekretariat Bescheid geben.

Gemäß § 2 der Bayerischen Schulordnung wird diese Hausordnung für die Staatliche Berufsschule I und die Berufsfachschule für technische Assistentinnen/Assistenten der Informatik unter Mitwirkung des Personalrats der Schule sowie unter Beteiligung des Berufsschulbeirats und Genehmigung des Aufwandsträgers erlassen.