Meldung bei Krankheit oder Abwesenheit

Bitte rufen Sie nicht an, um sich krankzumelden!

Allgemein gilt: Bei Unklarheiten halten Sie bitte unbedingt Rücksprache mit Ihrer Klassenleitung!

  • Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen müssen bei Tagesunterricht innerhalb einer Woche, bei Blockunterricht 3 Tage ab Beginn der Erkrankung abgegeben werden. 
    Werden die Nachweise mehr als 10 Tage nach den genannten Fristen verspätet abgegeben, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt (§20 BaySchO). 
  • Versäumte Leistungsnachweise sind im Regelfall sofort bei Wiedererscheinen nachzuholen. Bei unentschuldigtem Fehlen werden die Leistungsnachweise mit der Note 6 bewertet.
  • Wenn das oben genannte Vorgehen nicht eingehalten wird, gilt das Fehlen als unentschuldigt und wird entsprechend im Zeugnis vermerkt. Ein Bußgeldverfahren kann eingeleitet werden.
  • Bei Zweifeln an der Erkrankung oder Häufungen wird eine Attestpflicht erteilt. Es kann auch eine amtsärztliche Attestpflicht ausgesprochen werden.

Bei anderen Gründen für eine Abwesenheit, wie z. B. Fortbildung oder Führerscheinprüfung senden Sie bitte frühzeitig einen formlosen Antrag an kontakt@bs-an.de oder direkt an die Klassenlehrkraft (vorname.nachname@bs-an.de). Dieser Antrag muss genehmigt werden.