Fachbereich Körperpflege

Friseure und Friseurinnen waschen, pflegen, schneiden, färben und frisieren Haare. Sie beraten Kunden individuell in Fragen der Frisur, der Haarpflege sowie des Haarstylings, pflegen Hände, gestalten Fingernägel sowie Make-up und verkaufen kosmetische bzw. Haarpflegeartikel.


Hauptsächlich arbeiten Friseure und Friseurinnen in Fachbetrieben des Friseurhandwerks. Darüber hinaus finden sie Beschäftigungsmöglichkeiten in Freizeiteinrichtungen wie Wellnesshotels und Bäderbetrieben. Auch bei Film- und Theaterproduktionen oder Modeschauen können sie tätig sein. Ebenso bieten sich Beschäftigungsmöglichkeiten im Verkauf von Kosmetikartikeln, z.B. in Parfümerien.

Folgende Berufe werden im Fachbereich Körperpflege ausgebildet:

  • Friseurin
  • Friseur

Die Berufsausbildung zur Friseur/in dauert 3 Jahre und endet mit dem Bestehen der Gesellenprüfung. Iin besonderen Fällen kann die Ausbildung verkürzt werden.

Die Wahlqualifikation

  • Pflegende Kosmetik/Visagistik
  • Langhaarfrisuren
  • Nageldesign/-modellage
  • Haarersatz oder
  • Coloration

wird bei Abschluss des Ausbildungsvertrages gewählt, im 3. Ausbildungsjahr mit besonderer Intensität ganz speziell unterwiesen und in der Gesellenprüfung Teil 2 abgeprüft.
Im 1. Ausbildungsjahr ist an 1,5 Tagen (die halben Tage werden verblockt), im 2. + 3. Jahr 1 Tag pro Woche Berufsschulunterricht.
Ergänzend dazu nimmt man an 3 Innungskursen teil.

Teil 1 der Gesellenprüfung findet nach 18 Monaten Ausbildung statt und trägt mit 25% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung bei. Bei den Prüfungen ist die Prüfungsmappe mit allen bearbeiteten Prüfungsaufgaben vorzulegen.
Teil 2 der Gesellenprüfung findet nach 3 Jahren statt und zählt zu 75% zum Gesamtergebnis der Abschlussprüfung.
Die Führung eines Berichtsheftes ist verpflichtend und dokumentiert die gesamte Berufsausbildung. Mit einem guten Hauptschulabschluss, Freude am Umgang mit Menschen, Talent, Höflichkeit, einer stabilen Gesundheit, Fleiß und Interesse an der Mode hat jeder die Möglichkeit eine gute Friseurin bzw. ein guter Friseur zu werden.
Nach der Ausbildung kann es dann so richtig los gehen. Meisterprüfung, eigenes Geschäft, Betriebswirt (HWK), Maskenbildner, Fachlehrer, Mitarbeiter der Industrie, Hochschulstudium (seit 2009 möglich), Ausbilder oder Führungskraft – alles ist möglich!

Stundentafel Friseur(innen)

Jahrgangsstufe
Einzeltagesunterricht
10
1,5
11
1
12
1

Religion

1

1

1

Deutsch

1

1

1

Politik und Gesellschaft

1

1

1

Fachlicher Unterricht:

     

Betriebsorganisation und Kundenmanagement

2,5

2

Pflege und Gestaltung

4

2,5

2

Formgebung und Farbveränderung

3,5

3,5

2

wöchentliche Stundenzahl

im Jahresdurchschnitt

13

9

9

Lernfelder des fachlichen Unterrichts

10. Klasse

LF 1: In Ausbildung und Beruf orientieren
LF 2: Kunden empfangen und betreuen
LF 3: Haare und Kopfhaut pflegen
LF 4: Frisuren empfehlen
LF 5: Haare schneiden
LF 6: Frisuren erstellen

11. Klasse

LF 7: Haare dauerhaft umformen
LF 8: Haare tönen
LF 9: Haare färben und blondieren
LF 10: Hände und Nägel pflegen und gestalten

12. Klasse

LF 11: Haut dekorativ gestalten
LF 12: Betriebliche Prozesse mitgestalten
LF 13: Komplexe Friseurdienstleistungen ausführen

Unterrichtsorganisation

1. Ausbildungsjahr: 1,5 Tage Unterricht
2. Ausbildungsjahr: 1 Tag Unterricht

Fachbereichsleitung:

Natascha Krause (Natascha.Krause@bs-an.de)

Lehrkräfte

von links: Stefanie Schenk, Gudrun Christ-Holona,  Michael Degenkolb, Natascha Krause,