Berufsbild – Automobilkauffrau/-mann

Als Automobilkauffrau/-mann übernehmen Sie zahlreiche kaufmännische und organisatorische Aufgaben im Kraftfahrzeughandel oder auch bei Automobilherstellern.

Ihre wichtigsten Aufgaben sind hierbei die Disposition, die Beschaffung, der Vertrieb und der Verkauf von Neu- oder Gebrauchtwägen, Teilen und Zubehör. Dabei übernehmen Sie die Bewertung von Gebrauchtwägen und deren Inzahlungnahme. Sie führen die Kalkulation der Preise durch, übernehmen die Erstellung von Rechnungen, bearbeiten Reklamationen und die Abrechnung der Provision.

In diesem Zusammenhang bieten Sie Ihren Kunden alle damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen an. Dazu gehört die Beratung von Kunden, die Vor- und Aufbereitung von Unterlagen im Verkauf, wie z. B. Finanzierungs-, Leasing-, Versicherungs- und Garantieverträge. Zudem sind Sie in die Planung verschiedener Marketingmaßnahmen eingebunden.

Neben diesen Tätigkeiten verlangt der Beruf des Automobilkaufmanns auch technisches Verständnis im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik und -elektronik.

Der Beruf des Automobilkaufmanns zeichnet sich durch hohe Kunden- und Marktorientierung aus. Sie stehen daher im engen Kontakt mit Kunden. Soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Freude am Umgang mit Menschen sind deshalb wesentliche Voraussetzungen für diesen Beruf.

 

Ausbildungsdauer und Prüfungsmodalitäten

Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine Verkürzung für Schülerinnen und Schüler mit mittleren Schulabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung ist möglich.

Automobilkauffrau-/mann ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel sowie im Handwerk.

Mit der Fachbereichsleitung beauftragt:

Lehrer des Fachbereichs:

hinten: Christl, Nüßlein, Freese

vorne: Schaub, Gräf, Bernschneider

Der Unterricht findet in der 10. Klasse an 1,5 Wochentagen, in der 11. und 12. Klasse an einem Wochentag statt.

Die Stundentafel gilt für Einzeltagesunterricht und gibt die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an.

Fachlicher Unterricht

 

10. Klasse

 

11.Klasse

 

12.Klasse

 

Fächer

Lernfelder

Std.

Lernfelder

Std.

Lernfelder

Std.

Betriebs- und gesamtwirtschaft-liche Prozesse (BGP)

LF 1: Den Betrieb präsentieren und die betriebliche Zusammenarbeit mitgestalten.

 

1

 

 

LF 9: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen

1,5

LF 11: Wirtschaftliche Einflüsse auf unternehmerische Entscheidungen beurteilen und danach handeln.

1

 

LF 12: Kommunikationspolitische Maßnahmen gestalten.

1,5

Kaufmännische Steuerung und Kontrolle

LF 2: Bestände und Erfolgsvorgänge erfassen und den Jahresabschluss durchführen

2

 

 

LF 10: Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern.

2

Dienstleistungs-orientierte Prozesse

LF 5: Werkstattaufträge entgegennehmen und kaufmännische Geschäftsprozesse.

organisieren.

(Beinhaltet KFZ-Technik).

3

LF 8: Finanzdienstleistungen anbieten.

3

 

 

Beschaffungs- und Vertriebsprozesse

LF 3: Teile und Zubehör beschaffen und lagern

 

2

LF 6: Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen.

1

 

 

 

LF 4Teile und Zubehör verkaufen

 

2

LF 7: Gebrauchtfahrzeuge disponieren und bereitstellen.

1

 

 

Allgemeinbildender Unterricht

 

10. Klasse

11. Klasse

12. Klasse

Deutsch

1 Std.

1 Std.

1 Std.

Wird durch das Plus-Programm elektronische Finanzbuchhaltung ersetzt.

Englisch

1 Std.

1 Std.

1 Std.

Politik und Gesellschaft

1 Std.

1 Std.

Wird durch das Plus-Programm Kommunikationstechnik ersetzt

1 Std.

Religion oder Ethik

1 Std.

1 Std.

1 Std.

Das Fach Deutsch findet in der 10. und 11. Klasse mit je 1 Unterrichtsstunde statt. In der 12. Klasse wird das Fach Deutsch durch ein Plus-Programm ersetzt.

Das Fach Politik und Gesellschaft findet in der 10. und 12. Klasse mit je 1 Unterrichtsstunde statt. In der 11. Klasse wird das Fach PuG durch das Plus-Programm Kommunikationstechnik ersetzt.

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung

 

Prüfungsbereich

Prüfungszeit

Prüfungsverfahren

Punkte

Gewichtung

Warenwirtschafts- und

Werkstattprozesse

90 Minuten

Gebunden und ungebunden

(maschinell auswertbar)

100

20%

 

Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung kann grundsätzlich nicht wiederholt werden.

 

Prüfungsinhalte:

Gemäß § 8 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalte entspricht.

 

Prüfungstermin:

Erster Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung

 

Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung

Besteht aus vier Teilen:

 

Prüfungsbereich

Prüfungszeit

Prüfungsverfahren

Punkte

Gewichtung

Wirtschafts- und Sozialkunde

60 Minuten

Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar)

100

10%

Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen

90 Minuten

Ungebunden

100

25%

Kaufmännische Unterstützungsprozesse

90 Minuten

Ungebunden

100

25%

Kundendienstprozesse

20 Minuten

Mündliche Prüfung

 

20%

 

Prüfungstermin:

Zweiter Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung

 

Bestehensregelungen:

Abschlussprüfung ist bestanden:

  • Teil 1 und Teil 2 mindestens Note 4
  • Teil 2 mindestens Note 4
  • Drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens Note 4
  • In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 Note 6

Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse

Wirtschafts- und Sozialkunde

Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen

Kaufmännische Unterstützungsprozesse

Kundendienstprozesse (mündliche Prüfung)

Teil 1

Teil 2

20%

10%

25%

25%

20%