Fachbereich Englisch

Seit einigen Jahren ist Englisch in der Berufsschule als Pflichtfach in vielen Ausbildungsberufen aufgenommen. Der Englischunterricht an der Berufsschule ist berufsbezogener Unterricht. Er vermittelt sprachliche Kenntnisse und Fertigkeiten anhand von konkreten beruflichen Situationen und versetzt Sie in die Lage, berufsspezifische Aufgaben in der Fremdsprache zu bewältigen.

Konkret heißt das: Geschäftskorrespondenz zu erledigen, Telefonanrufe anzunehmen und weiterzuleiten, Termine zu vereinbaren, Meetings vorzubereiten, Besucher zu empfangen, Kunden zu beraten, technische und wirtschaftliche Vorgänge zu beschreiben, Präsentationen in der Fremdsprache zu erstellen und vieles mehr.

Weitere wesentliche Aspekte des Englischunterrichts sind die Förderung interkultureller Kompetenz als Voraussetzung für eine reale Begegnung (z.B. Darf ich mit ausländischen Gesprächspartnern geschäftliche Themen beim Essen anschneiden?) und die Fähigkeit, die erworbenen Kenntnisse auch nach der Ausbildung ständig zu erweitern und den beruflichen Erfordernissen anzupassen.

Rahmenbedingungen des Englisch Unterrichts

Der Englischunterricht an der Berufschule ist in der Regel fortgeführter Englischunterricht, der von einem nach fünfjährigem Englischunterricht an der Hauptschule gewährleitsteten Mindeststandard ausgeht und auf eine Jahreswochenstunde pro Jahrgang begrenzt ist.

Für Berufsschüler wird ein international anerkanntes KMK-Fremdsprachenzertifikat auf freiwilliger Basis angeboten. 
Hierzu ist eine gesonderte Prüfung an unserer Schule abzulegen. Es ist europaweit abgestimmt und damit in 41 Mitgliedsländern des Europarates anerkannt und für drei Niveaustufen in unterschiedlichen beruflichen Ausrichtungen konzipiert. Das Zertifikat ist handlungs- und berufsorientiert und erfüllt die Anforderungen in der heutigen Berufs- und Arbeitswelt.

Die Zertifikatsprüfung im Fach Englisch findet einmal jährlich etwa im Mai statt. Teilnehmen können alle Schülerinnen und Schüler, die zu dem Zeitpunkt der Prüfung die Schule besuchen oder im ersten Jahr nach ihrem Ausbildungsabschluss sind.

Bei diesen freiwilligen Prüfungen werden in der beruflichen Erstausbildung berufsbezogene Sprachkenntnisse in den Berufsbereichen

  • kaufmännisch – verwaltend
  • gewerblich-technisch
  • gastgewerblich geprüft und zertifiziert.

Geprüft werden:

  • Rezeption (Hör- und Leseverstehen)
  • Produktion (das Verfassen von berufstypischen Schriftstücken)
  • Mediation (Sprachmitteilung)
  • Interaktion (Sprechfertigkeitsprüfung mit mindestens 2 Teilnehmern).

In Bayern werden die Prüfungen zentral erstellt und von Handwerk, Industrie und Handel sehr gut anerkannt. Die Englischlehrkräfte informieren und bereiten die Schüler der 11. Klassen oder der Abschlussklassen auf die Prüfungen vor. Das Englischzertifikat ist eine Zusatzqualifikation, die unabhängig vom eigentlichen Berufsabschluss für 30,00 EUR erworben werden kann.

hinten: Weber, Roßmann, Schrödel, Freese, Feistle, Christl, Arnold

vorne: Schaub, Gräf, Kußberger, Goulsbra, Eder