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BVJ am BSZ I Ansbach in Kooperation mit dem bfz Ansbach

  • Welcher Beruf passt?

Am BSZ I Ansbach kannst du Berufsfelder aussuchen und in den Fachklassen erste Erfahrungen und Eindrücke sammeln.

 

  • Was steckt in mir?

Du kannst Deine individuellen Interessen und Talente herausfinden.

 

  • Wie finde ich einen Ausbildungsplatz?

Durch die Praktika erhältst du Einblicke in die Berufswelt.

 

  • Wie bewerbe ich mich?

Unser Kooperationspartner BFZ hilft beim Bewerbungsprozess.

 

  • Probleme beim Lernen?

Du kannst Wissenslücken schließen.

 

  • Möglicher Schulabschluss?

Du kannst Schulabschlüsse (Quali, Mittelschulabschluss) machen oder verbessern.

 

  • Lust auf Teambildung?

Durch gemeinsame Aktivitäten wächst Du mit Deiner Klasse zusammen.

 

  • Hilfe im Alltag?

Bei privaten Problemen stehen Dir verschiedene Ansprechpartner jederzeit zur Seite.

 

 

 

Mögliche Berufsfelder am BSZ I Ansbach:

Wirtschaft und Verwaltung
z. B. Büro, Automobil, Bank, Einzelhandel, Großhandel, Industrie, Stuer

Gesundheit
z. B. Medizinische Fachangestellte, Zahnmedizinische Fachangestellte

Elektrotechnik
z. B. Elektroniker für Automatisierungstechnik (Industrie), Elektroniker für Energie und Gebäudetechnik (Handwerk), Mechatroniker (Industrie)

Informatik
z. B. Fachinformatiker (Anwendungsentwicklung, Systemintegration), Berufsfachschule für Techn. Assistenten für Informatik

Bautechnik
z. B. Maurer, Bauzeichner, Hochbaufacharbeiten

Metallberufe
z. B. Maschinen- und Anlagenführer, Fachkraft für Metalltechnik, Anlagenmechaniker für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik,  Kraftfahrzeugmechatroniker (Personenkraftwagentechnik), Industriemechaniker, Werkzeugmechaniker , Mechatroniker Industrie,

Körperpflege
z. B. Friseurin, Friseur

 

 

Fachbereichsleitung: Bettina Goulsbra (Bettina.Goulsbra@bs-an.de)

hinten: Degenkolb, Krug, Schenk, Schrödel

vorne: Muhrer, Eichardt, Krause, Goulsbra

 

Krankmeldung im BVJ

Wenn Sie krank sind, melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrer Klassenleitung oder bei der Schule (kontakt@bs-an.de).

Bei Krankheit ist ab dem 1. Tag eine ärztliche Bescheinigung sofort vorzulegen. Ansonsten wird der Tag als unentschuldigter Fehltag gerechnet. 

Werden die Nachweise mehr als 10 Tage nach den genannten Fristen verspätet abgegeben, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt, trotz gültigem Attest (§20 BaySchO). 

Bei anderen Abwesenheiten (z. B. Vorstellungsgespräche, Sozialämter usw.) sind schriftliche Bestätigungen mitzubringen.

Bedenken Sie bitte auch, dass unentschuldigte Fehltage zu einem Bußgeldverfahren führen. Bescheinigungen über einen Schulbesuch werden nur bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht erstellt.