Krankmeldung im BVJ

Wenn Sie krank sind, melden Sie dies bitte unverzüglich bei Ihrer Klassenleitung oder bei der Schule (Tel-Nr. 0981/972 234 90 oder kontakt@bs-an.de).


Bei Krankheit ist ab dem 1. Tag eine ärztliche Bescheinigung sofort vorzulegen. Ansonsten wird der Tag als unentschuldigter Fehltag gerechnet. 

Werden die Nachweise mehr als 10 Tage nach den genannten Fristen verspätet abgegeben, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt, trotz gültigem Attest (§20 BaySchO). 


Bei anderen Abwesenheiten (z. B. Vorstellungsgespräche, Sozialämter usw.) sind schriftliche Bestätigungen mitzubringen.


Bedenken Sie bitte auch, dass unentschuldigte Fehltage ins Jahreszeugnis eingetragen werden und zu einem Bußgeldverfahren führen können. Bescheinigungen über einen Schulbesuch werden nur bei regelmäßiger Teilnahme am Unterricht erstellt.