Verhaltensregeln im Unterricht

Alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal) respektieren sich gegenseitig, gehen höflich und hilfsbereit miteinander um und unterstützen sich. Dazu sollen folgende Verhaltensregeln dienen:

  1. Pünktlichkeit:

Zu Unterrichtsbeginn und nach den Pausen erscheinen die Schüler/-innen pünktlich.

  1. Ordnung:

Ein Ordnungsdienst und dessen Aufgaben werden festgelegt. Er ist für die Ordnung im Klassenraum mit verantwortlich.

  1. Austreten:

Toilettengänge sind auf das Notwendigste zu beschränken. Allerdings verlässt hierzu nur eine einzelne Person den Raum.

  1. Zimmerwechsel:

Der Wechsel in andere Räume ist zügig vorzunehmen. Dabei sind Unterrichtsstörungen zu vermeiden.

  1. Arbeitsmaterialien:
    • Die Schülerinnen und Schüler sind für das Mitbringen und den gewissenhaften Umgang mit den Arbeitsmaterialien selbst verantwortlich.
    • Die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien werden pfleglich behandelt und ressourcenschonend eingesetzt.
    • Es liegen nur Arbeitsmaterialien auf dem Tisch.
  1. Kopfbedeckung:

Kopfbedeckungen sind, außer in begründeten Ausnahmefällen, im Unterricht abzulegen.

  1. Speisen und Getränke:
    • Das Essen ist untersagt.
    • Das Trinken im Unterricht ist nur gestattet, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
    • Offene Getränke dürfen nicht mit in den Unterricht genommen werden.

 

  1. Sicherheit in den Praxisräumen:
    • Praxisräume dürfen nur mit Lehrkräften betreten werden.
    • Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, sich an die Anweisungen der Lehrkraft zu halten.
    • Die Inhalte aus Unterweisungen und Betriebsanweisungen sind zwingend einzuhalten.
    • Alle Personen, die sich in den Werkstätten aufhalten, sind verpflichtet Sicherheitsschuhe zu tragen. Die Schüler und Schülerinnen sind für das Mitbringen der Sicherheitsschuhe selbst verantwortlich.
    • Alle Tätigkeiten in den Werkstätten unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften.