Verhaltensregeln im Unterricht
Alle am Schulleben Beteiligten (Schülerinnen/Schüler, Lehrkräfte, sonstiges Personal) respektieren sich gegenseitig, gehen höflich und hilfsbereit miteinander um und unterstützen sich. Dazu sollen folgende Verhaltensregeln dienen:
- Pünktlichkeit:
Zu Unterrichtsbeginn und nach den Pausen erscheinen die Schüler/-innen pünktlich.
- Ordnung:
Ein Ordnungsdienst und dessen Aufgaben werden festgelegt. Er ist für die Ordnung im Klassenraum mit verantwortlich.
- Austreten:
Toilettengänge sind auf das Notwendigste zu beschränken. Allerdings verlässt hierzu nur eine einzelne Person den Raum.
- Zimmerwechsel:
Der Wechsel in andere Räume ist zügig vorzunehmen. Dabei sind Unterrichtsstörungen zu vermeiden.
- Arbeitsmaterialien:
- Die Schülerinnen und Schüler sind für das Mitbringen und den gewissenhaften Umgang mit den Arbeitsmaterialien selbst verantwortlich.
- Die von der Schule zur Verfügung gestellten Materialien werden pfleglich behandelt und ressourcenschonend eingesetzt.
- Es liegen nur Arbeitsmaterialien auf dem Tisch.
- Kopfbedeckung:
Kopfbedeckungen sind, außer in begründeten Ausnahmefällen, im Unterricht abzulegen.
- Speisen und Getränke:
- Das Essen ist untersagt.
- Das Trinken im Unterricht ist nur gestattet, wenn die Lehrkraft es erlaubt.
- Offene Getränke dürfen nicht mit in den Unterricht genommen werden.
- Sicherheit in den Praxisräumen:
- Praxisräume dürfen nur mit Lehrkräften betreten werden.
- Jeder Schüler und jede Schülerin ist verpflichtet, sich an die Anweisungen der Lehrkraft zu halten.
- Die Inhalte aus Unterweisungen und Betriebsanweisungen sind zwingend einzuhalten.
- Alle Personen, die sich in den Werkstätten aufhalten, sind verpflichtet Sicherheitsschuhe zu tragen. Die Schüler und Schülerinnen sind für das Mitbringen der Sicherheitsschuhe selbst verantwortlich.
- Alle Tätigkeiten in den Werkstätten unterliegen den Unfallverhütungsvorschriften.