Berufsbild – Automobilkauffrau/-mann
Als Automobilkauffrau/-mann übernehmen Sie zahlreiche kaufmännische und organisatorische Aufgaben im Kraftfahrzeughandel oder auch bei Automobilherstellern.
Ihre wichtigsten Aufgaben sind hierbei die Disposition, die Beschaffung, der Vertrieb und der Verkauf von Neu- oder Gebrauchtwägen, Teilen und Zubehör. Dabei übernehmen Sie die Bewertung von Gebrauchtwägen und deren Inzahlungnahme. Sie führen die Kalkulation der Preise durch, übernehmen die Erstellung von Rechnungen, bearbeiten Reklamationen und die Abrechnung der Provision.
In diesem Zusammenhang bieten Sie Ihren Kunden alle damit verbundenen Dienst- und Serviceleistungen an. Dazu gehört die Beratung von Kunden, die Vor- und Aufbereitung von Unterlagen im Verkauf, wie z. B. Finanzierungs-, Leasing-, Versicherungs- und Garantieverträge. Zudem sind Sie in die Planung verschiedener Marketingmaßnahmen eingebunden.
Neben diesen Tätigkeiten verlangt der Beruf des Automobilkaufmanns auch technisches Verständnis im Bereich der Kraftfahrzeugtechnik und -elektronik.
Der Beruf des Automobilkaufmanns zeichnet sich durch hohe Kunden- und Marktorientierung aus. Sie stehen daher im engen Kontakt mit Kunden. Soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Freude am Umgang mit Menschen sind deshalb wesentliche Voraussetzungen für diesen Beruf.
Ausbildungsdauer und Prüfungsmodalitäten
Die Ausbildungsdauer beträgt in der Regel 3 Jahre. Eine Verkürzung für Schülerinnen und Schüler mit mittleren Schulabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung ist möglich.
Automobilkauffrau-/mann ist ein anerkannter Ausbildungsberuf in Industrie und Handel sowie im Handwerk.
Mit der Fachbereichsleitung beauftragt:
- Daniel Christl (daniel.christl@bs-an.de)
Lehrer des Fachbereichs:
hinten: Christl, Nüßlein,
vorne: Gräf, Bortmes, Schaub
Der Unterricht findet in der 10. Klasse an 1,5 Wochentagen, in der 11. und 12. Klasse an einem Wochentag statt.
Die Stundentafel gilt für Einzeltagesunterricht und gibt die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an.
Fachlicher Unterricht
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10. Klasse |
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11.Klasse |
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12.Klasse |
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Fächer |
Lernfelder |
Std. |
Lernfelder |
Std. |
Lernfelder |
Std. |
Betriebs- und gesamtwirtschaft-liche Prozesse (BGP) |
LF 1: Den Betrieb präsentieren und die betriebliche Zusammenarbeit mitgestalten.
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1 |
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LF 9: Personalwirtschaftliche Aufgaben wahrnehmen |
1,5 |
LF 11: Wirtschaftliche Einflüsse auf unternehmerische Entscheidungen beurteilen und danach handeln. |
1 |
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LF 12: Kommunikationspolitische Maßnahmen gestalten. |
1,5 |
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Kaufmännische Steuerung und Kontrolle |
LF 2: Bestände und Erfolgsvorgänge erfassen und den Jahresabschluss durchführen |
2 |
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LF 10: Wertschöpfungsprozesse erfolgsorientiert steuern. |
2 |
Dienstleistungs-orientierte Prozesse |
LF 5: Werkstattaufträge entgegennehmen und kaufmännische Geschäftsprozesse. organisieren. (Beinhaltet KFZ-Technik). |
3 |
LF 8: Finanzdienstleistungen anbieten. |
3 |
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Beschaffungs- und Vertriebsprozesse |
LF 3: Teile und Zubehör beschaffen und lagern
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2 |
LF 6: Neufahrzeuge disponieren und den Verkaufsprozess durchführen. |
1 |
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LF 4: Teile und Zubehör verkaufen
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2 |
LF 7: Gebrauchtfahrzeuge disponieren und bereitstellen. |
1 |
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Allgemeinbildender Unterricht
10. Klasse |
11. Klasse |
12. Klasse |
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Deutsch |
1 Std. |
1 Std. |
1 Std. Wird durch das Plus-Programm elektronische Finanzbuchhaltung ersetzt. |
Englisch |
1 Std. |
1 Std. |
1 Std. |
Politik und Gesellschaft |
1 Std. |
1 Std. Wird durch das Plus-Programm Kommunikationstechnik ersetzt |
1 Std. |
Religion oder Ethik |
1 Std. |
1 Std. |
1 Std. |
Das Fach Deutsch findet in der 10. und 11. Klasse mit je 1 Unterrichtsstunde statt. In der 12. Klasse wird das Fach Deutsch durch ein Plus-Programm ersetzt.
Das Fach Politik und Gesellschaft findet in der 10. und 12. Klasse mit je 1 Unterrichtsstunde statt. In der 11. Klasse wird das Fach PuG durch das Plus-Programm Kommunikationstechnik ersetzt.
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte | Gewichtung |
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse | 90 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 | 20% |
Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung kann grundsätzlich nicht wiederholt werden.
Prüfungsinhalte:
Gemäß § 8 AutoKflAusbV die in der Ausbildungsverordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten der ersten 15 Monate sowie der im Berufsschulunterricht zu vermittelnde Lehrstoff, soweit er den im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Inhalte entspricht.
Prüfungstermin:
Erster Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung
Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung
Besteht aus vier Teilen:
Prüfungsbereich | Prüfungszeit | Prüfungsverfahren | Punkte | Gewichtung |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 Minuten | Gebunden und ungebunden (maschinell auswertbar) | 100 | 10% |
Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen | 90 Minuten | Ungebunden | 100 | 25% |
Kaufmännische Unterstützungsprozesse | 90 Minuten | Ungebunden | 100 | 25% |
Kundendienstprozesse | 20 Minuten | Mündliche Prüfung |
| 20% |
Prüfungstermin:
Zweiter Prüfungstag der jeweiligen Sommer- bzw. Winterprüfung
Bestehensregelungen:
Abschlussprüfung ist bestanden:
- Teil 1 und Teil 2 mindestens Note 4
- Teil 2 mindestens Note 4
- Drei Prüfungsbereiche von Teil 2 mindestens Note 4
- In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 Note 6
Warenwirtschafts- und Werkstattprozesse | Wirtschafts- und Sozialkunde | Fahrzeugvertriebsprozesse und Finanzdienstleistungen | Kaufmännische Unterstützungsprozesse | Kundendienstprozesse (mündliche Prüfung) |
Teil 1 | Teil 2 | |||
20% | 10% | 25% | 25% | 20% |