Fachbereich Einzelhandel

Berufe aus dem Fachbereich Wirtschaft – Abteilung Einzelhandel

Berufsbild – Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel

Die Kauffrau und der Kaufmann im Einzelhandel sind in den Einzelhandelsgeschäften der verschiedensten Wirtschaftsbereiche tätig.

Ihre wichtigsten Aufgaben sind die Beratung der Kunden, das Verkaufen der Waren und Dienstleistungen sowie das Anbieten von Serviceleistungen. Außerdem nehmen sie Reklamationen entgegen und bearbeiten diese. Die Kaufleute im Einzelhandel benötigen gute Warenkenntnisse, um die Kunden optimal beraten zu können. Neben diesen Tätigkeiten ermitteln sie den Warenbedarf, bestellen die benötigte Ware und nehmen die Lieferung entgegen. Nach der Warenanlieferung müssen sie die Waren auf ihre Qualität prüfen und sie fachgerecht einlagern oder in den Verkaufsraum bringen. Dort zeichnen sie die Waren aus und präsentieren diese verkaufsgerecht. Bei der Gestaltung der Verkaufsräume helfen sie ebenfalls mit. Bei werbe- und verkaufsfördernden Maßnahmen und der Sortimentsgestaltung wirken sie bei der Planung und Umsetzung mit.

Zunehmend wichtiger wird die Arbeit mit Computern und anderen informationstechnischen Geräten und Systemen. So bedienen die Kaufleute im Einzelhandel zum Zweck der Bestandskontrolle und Inventur mobile Datenerfassungsgeräte oder Scannerkassen an denen die Verkaufsdaten der Artikel durch Laserstrahl automatisch abgelesen und an die Abteilung Einkauf oder Rechnungswesen übermittelt werden.

Einzelhandelskaufleute stehen im ständigen Kontakt mit dem Kunden. Soziale und kommunikative Fähigkeiten sowie Freude am Umgang mit Menschen sind darum wesentliche Voraussetzungen für diesen Beruf.

Als Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel ist man vorwiegend in Verkaufsräumen tätig, darüber hinaus in Lagerräumen und bei kaufmännischen Tätigkeiten wie Warenbestellungen im Büro.

Die Ausbildungsdauer beträgt 3 Jahre, eine Verkürzung aufgrund der Vorbildung (mittlere Reife, Abitur) bzw. guter Leistungen auf 2 bzw. 2 1/2 Jahre ist möglich.

Der Unterricht findet in der 10. Klasse an 1,5 Wochentagen, in der 11. und 12. Klasse an einem Wochentag statt.

Da der Umgang mit Kunden und Waren den Beruf der Kaufleute im Einzelhandel prägt, steht die Vermittlung entsprechender Lerninhalte im Mittelpunkt der Ausbildung in Schule und Betrieb. Berufsübergreifende Qualifikationen werden durch handlungsorientierten Unterricht erlernt. Im medienorientierten Verkaufsunterricht werden so zum Beispiel typische Verkaufssituationen und Einkaufsprobleme von Kunden u.a. im Rollenspiel aufgezeigt und situationsgerechte Lösungen hierzu erarbeitet.

 

Berufsbild Verkäufer/Verkäuferin

Auch die Verkäuferin und der Verkäufer arbeiten in den Einzelhandelsgeschäften der verschiedensten Wirtschaftsbereiche.

Sie verkaufen Waren und Dienstleistungen, beraten Kunden, bieten Serviceleistungen an und nehmen Reklamationen entgegen. Verkäufer kümmern sich um die Warenannahme, Warenbestellung und Prüfung der Warenqualitäten und Warenbestände. Zudem zeichnen sie die Waren aus und präsentieren diese verkaufsgerecht. Zunehmend wichtiger wird, wie bei den Kaufleuten im Einzelhandel, die Arbeit mit Computern und anderen informationstechnischen Geräten und Systemen.

Soziale Fähigkeiten und Dienstleistungsbereitschaft sowie ein gepflegtes Aussehen sind wesentliche Voraussetzungen für den Beruf, da sie ständig Kontakt zu Kunden haben.

Arbeitsorte sind in der Regel Verkaufsräume, Lager- und Kühlräume, Verkaufsstände im Freien und seltener Büroräume bei verwaltungstechnischen Aufgaben.

Die Ausbildung zum Verkäufer dauert 2 Jahre und überschneidet sich hinsichtlich der Ausbildungsinhalte teilweise mit dem Ausbildungsberuf „Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel“.

Die Stundentafeln der Verkäufer/innen und der Kaufleute im Einzelhandel sind in den ersten beiden Jahrgangsstufen identisch, so dass in der 10. Klasse an 1,5 Wochentagen und in der 11. Klasse an einem Wochentag unterrichtet wird.

Zur Vermittlung der Lerninhalte gelten die Ausführungen aus dem Berufsbild Kauffrau/Kaufmann im Einzelhandel entsprechend.

Fachbereichsleitung:

Daniel Christl (daniel.christl@bs-an.de

Lehrer des Fachbereichs:

hinten: Kern, Christl, Matschke, Hausmann

in der Mitte: Heudecker, Eder, Schaub, Stephan

vorne: Meyer, Hörl, Priebe

Jahrgangsstufe
Unterrichtstage

10
1,5

11
1

12
1

Religion

1

1

1

Deutsch

1

1

1

Englisch

1

1

1

Politik und Gesellschaft

1

1

1

Kundenorientiertes Verkaufen

3

2

Einzelhandelsprozesse

6

2

2

Kaufmännische Steuerung
und Kontrolle

2

1

3

wöchentliche Stundenzahl

15

9

9

Die Stundentafel gilt für Einzeltagesunterricht und gibt die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an.

Informationen zur „gestreckten“ Abschlussprüfung im Einzelhandel

  • Die AP für Kaufleute im Einzelhandel besteht künftig aus zwei Teilen
  • Der 1. Teil wird am Ende des 2. Ausbildungsjahres (Mai) absolviert und ist identisch mit der Verkäuferabschlussprüfung: Verkauf und Marketing, Warenwirtschaft und Rechnungswesen, WiSo.
  • Es gibt keine Zwischenprüfung für Einzelhandelskaufleute..
  • Teil 2 wird am Ende der Ausbildung schriftlich (offen) im Prüfungsfach „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ und mündlich im Prüfungsbereich „Fallbezogenes Fachgespräch“ durchgeführt. Die Inhalte des Prüfungsbereiches „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ entsprechen den Inhalten des bisherigen Prüfungsfaches „Einzelhandelsprozesse“. Allerdings sind einige Aufgaben aus dem Bereich WiSo integriert, so dass sich die Prüfungszeit auf 120 Minuten (bisher 105 Minuten) erhöht.
  • Auszubildende (EH-Kfl.) mit 2-jährigen Verträgen (Verkürzer, Umschüler) schreiben den
    1. Teil der Prüfung grundsätzlich ein halbes Jahr vor dem 2. Prüfungsteil.
  • Gewichtung:
    1. Prüfungsteil 35%, Geschäftsprozesse 25%, Fachgespräch 40%.
  • Das Fallbezogene Fachgespräch muss mindestens mit ausreichend bewertet werden. In keinem Prüfungsbereich von Teil 2 darf es ein Ungenügend geben.
  • Im Gesamtergebnis von Teil 1 und 2 müssen mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden.

Eine mündliche Ergänzungsprüfung ist nur im Prüfungsbereich „Geschäftsprozesse im Einzelhandel“ zulässig.
Ein Nichtbestehen von Teil 1 ist nicht möglich.
Die Noten bzw. Punkte der Prüfungsbereiche von Teil 1 werden den Prüflingen mitgeteilt. Diese gehen unmittelbar in das Prüfungszeugnis ein.
Teil 1 kann auch nicht eigenständig wiederholt werden (§ 37 BBiG). Teil 1 kann nur im Rahmen der Wiederholung einer nicht bestandenen Prüfung wiederholt werden. Eine Wiederholung von Prüfungsbereichen zwecks Notenverbesserung ist bei bestandener Prüfung nicht möglich.