Meldung bei Krankheit oder Abwesenheit

Der Auszubildende meldet sich am Krankheitstag bei seinem Betrieb. Der Betrieb benachrichtigt daraufhin die Berufsschule per Fax oder Email.
Bei einer Krankheitsdauer länger als 2 Tage, muss der Schüler eine Kopie der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (gelber Zettel) innerhalb 1 Woche, bei Blockunterricht innerhalb von 3 Tagen vorlegen.
Ansonsten wird der Tag als unentschuldigter Fehltag gerechnet. Bedenken Sie bitte auch, dass unentschuldigte Fehltage ins Jahreszeugnis eingetragen werden und zu einem Bußgeldverfahren führen können.
Falls Ihnen trotz Arbeitsunfähigkeit (Bescheinigung durch Arzt) der Besuch der Berufsschule möglich ist, lassen Sie sich unbedingt die Schulbesuchsfähigkeit vom Arzt attestieren. Ein Besuch der Schule ist ansonsten aus versicherungstechnischen Gründen nicht gestattet.
Betriebliche Beurlaubung
Sollten Sie aus betrieblichen Gründen beurlaubt werden müssen (z. B. Fortbildungen) so muss der Betrieb rechtzeitig einen Antrag auf Beurlaubung stellen. Dieser ist von der Schulleitung zu genehmigen. Durch eine Beurlaubung ausgefallenen Tage müssen nachgeholt werden.
Leistungsnachweise
Der Termin eines angekündigten Leistungsnachweises (Schulaufgabe, Präsentation etc.) wird Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben. Inhalt einer Schulaufgabe ist der bis zu diesem Zeitpunkt erarbeitete Stoff. Versäumte Inhalte müssen Sie in jedem Fall eigenständig nachholen. Organisieren Sie sich einen „Vertreter“, der für Sie Kopien aufbewahrt und Informationen an Sie weitergibt.
Die Termine für Leistungsnachweise, wie Schulaufgaben, Hausarbeiten, Referate und Präsentationen etc. sind zwingend einzuhalten. Sollten Sie an dem Tag eines angesagten Leistungsnachweises, der Abgabe bzw. Vorstellung Ihrer Arbeit krank sein, benötigen Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von Ihrem Arzt und die Unterschrift Ihres Ausbilders, ansonsten erfolgt eine Bewertung mit „ungenügend“, also der Note 6.
Ansprechpartner
Sollten Sie Schwierigkeiten mit dem Schulstoff, einer Lehrerin/einem Lehrer oder einer Mitschülerin/einem Mitschüler haben, wenden Sie sich bitte zuerst an den betreffenden Lehrer. Sollten Sie mit diesem keine für Sie befriedigende Lösung erreichen, ist die nächste Station ihr Klassenlehrer. Falls Sie auch in diesen Gesprächen die Schwierigkeiten nicht lösen können, gibt es noch weitere Ansprechpartner, die Ihnen weiterhelfen können.
Statusänderungen:
Wenn Sie umziehen oder sich Ihre persönlichen Daten geändert haben, teilen Sie dies bitte umgehend dem Sekretariat mit, damit wir Sie, falls nötig, jederzeit erreichen können. Sollte eine Ausbildung vorzeitig beendet werden, melden Sie sich bitte bei uns ab. Hierzu reichen Sie die Kündigung bzw. den Aufhebungsvertrag bei uns ein.